Hundehaltung
Die Hundetaxe für das Jahr 2017 beläuft sich unverändert auf Fr. 50.00 für den ersten und Fr. 80.00 für jeden weiteren Hund. Taxpflichtig sind alle Hunde, die am 1. August 2017 das Alter von 6 Monaten erreicht haben. Alle Hundebesitzer der Gemeinde Lützelflüh erhalten per 1. August 2017 eine Rechnung für die fälligen Hundetaxen.
Registrierung
Gemäss Hundegesetz des Kantons Bern hat wer einen Hund hält, diesen nach den Vorschriften der eidgenössischen Tierseuchengesetzgebung zu kennzeichnen und zu registrieren. Für die Kennzeichnung (Mikrochip) wenden Sie sich an Ihren Tierarzt.
Hunderegister
Neuzuzüger oder neue Halter von Hunden, welche sich noch nicht als Halter registriert haben, werden darum gebeten, dies bei der Finanzverwaltung Lützelflüh nachzuholen. Allfällige Änderungen gegenüber dem Vorjahr sind der Finanzverwaltung zu melden (Telefon 034 460 16 50).
Finanzverwaltung Lützelflüh