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Nach der Volksabstimmung vom 17. Mai: So ergänzen sich Schul- und Komplementärmedizin
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Nach der Volksabstimmung vom 17. Mai: So ergänzen sich Schul- und Komplementärmedizin
Die Grundversicherung soll auch komplementärmedizinische Leistungen zahlen, wenn sie wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sind. Trotzdem lohnt es sich, eine Zusatzversicherung abzuschliessen, falls Sie sich komplementärmedizinisch behandeln lassen wollen.
Am 17. Mai 2009 haben wir über die Volksinitiative «Zukunft mit Komplementärmedizin» abgestimmt. Mit deutlichem Mehr – zwei von drei Stimmen sowie alle 26 Kantone – haben Herr und Frau Schweizer zugestimmt, die Komplementärmedizin in unserer Bundesverfassung zu verankern. Sie wird darum mit dem Satz «Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Berücksichtigung der Komplementärmedizin» ergänzt. Dieser Verfassungsartikel soll die Komplementärmedizin besser in unser Gesundheitssystem integrieren und das Zusammenspiel mit der Schulmedizin verbessern. Wie der Volkswille umgesetzt wird, muss das Parlament entscheiden.

Die wichtigste Forderung der Initiative ist, alle fünf Therapien wieder aufzunehmen, die vom Eidgenössischen Departement des Innern am 30. Juni 2005 von der Leistungspflicht der obligatorischen Krankenpflegeversicherung ausgeschlossen wurden. Falls es so weit kommen sollte, würde die Grundversicherung die Kosten für Leistungen der anthroposophischen Medizin, der klassischen Homöopathie, der Neuraltherapie, der Phytotherapie (Pflanzenkunde) und der traditionellen chinesischen Medizin decken – allerdings nur, wenn sie wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sind.

Es lohnt sich, eine Zusatzversicherung für komplementärmedizinische Behandlungen abzuschliessen, wollen Sie die Kosten nicht selber tragen. Dies gilt auch, wenn die Grundversicherung Leistungen aus den fünf Bereichen übernehmen wird, weil damit trotzdem nicht sämtliche Kosten gedeckt sein werden. Die meisten Krankenversicherer bieten solche Zusatzversicherungen an. Das entsprechende Produkt der KPT Krankenversicherung heisst Natura http://www.kpt.ch/produkte und übernimmt die Kosten für Therapien bei Ärzten sowie Therapeuten, die im erfahrungsmedizinischen Register aufgeführt sind. Das EMR ist eine neutrale Organisation, die ein Qualitätslabel für die Aus- und Weiterbildung von komplementär- und alternativmedizinischen Therapeuten vergibt. Doch was ist Komplementärmedizin überhaupt? Komplementär heisst ergänzend, Komplementärmedizin will also die traditionelle Schulmedizin ergänzen. Sie ist auch unter anderen Namen bekannt, beispielsweise alternative Medizin oder sanfte Medizin, weil sie (in der Regel) weniger und weniger starke Nebenwirkungen hat. Das sind die fünf ärztlichen Richtungen der Komplementärmedizin:

  • Die anthroposophische Medizin berücksichtigt den ganzen Menschen, also Körper, Geist und Seele.
  • Die Homöopathie behandelt Ähnliches mit Ähnlichem. Das Mittel, das die Krankheit auslöst, soll die Krankheit heilen. Dafür wird die (tierische, pflanzliche oder mineralische) Substanz verdünnt.
  • Die Neuraltherapie soll Schmerzen, die z.B. durch Narben oder Entzündungen ausgelöst werden und in andere Körperbereiche ausstrahlen, über das Nervensystem behandeln. Dafür wird ein Betäubungsmittel in das (vermutete) Störfeld oder direkt in die schmerzende Stelle gespritzt.
  • Die Phytotherapie ist eine der ältesten bekannten Heilmethoden und verarbeitet Blätter, Blüten, Früchte, Rinden sowie Wurzeln von Arznei- und Heilpflanzen zu Tee, Tabletten, Salben oder Tinkturen.
  • Die traditionelle chinesische Medizin legt grossen Wert auf die Harmonie von Körper und Seele. Ihre wichtigsten Methoden sind Akupunktur, Kräutertherapien und Tuina- Massagen.
Zusatzinfos zum Artikel
KPT
Die KPT ist seit 1890 ein verlässlicher, innovativer Partner für Privat- und Firmenkunden und gehört zu den zehn grössten Krankenversicherern in der » mehr